1. Wahlergebnisse
Am Sonntag, 14.03.2021 wurde der Ausländerbeirat neu gewählt. Die Ergebnisse können Sie sich hier anschauen……………
Wir gratulieren allen gewählten Kandidatinnen und Kandidaten und wünschen viel Erfolg bei ihrer zukünftigen Arbeit. Die Wahlbeteiligung lag dieses Mal bei 11.31% und somit gingen mehr als doppelt so viele Menschen wählen als bei der letzten Wahl 2015 (Wahlbeteiligung 4,5%).
Bestimmt hat unsere, in Darmstadt einmalige Online-Veranstaltung mit den Kandidat*innen für den Ausländerbeirat, auch dazu beigetragen.
2. Online Gesprächsrunde mit den Kandidatinnen und Kandidaten
zur Ausländerbeiratswahl
Live-Übertragung vom 08.03.2021
Am 08. März fand unsere Online-Veranstaltung mit den Kandidatinnen und Kandidaten der verschiedenen Wählergruppen, die zur Ausländerbeiratswahl antraten, statt. Nach einer Vorstellungsrunde wurden die Schwerpunkte der Wählergruppen dargelegt und darüber diskutiert. Die Gesprächsrunde war eine gemeinsame Veranstaltung der Interessengemeinschaft Migrantenselbsthilfeorganisationen Darmstadt, BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH und Kooperation Frauen e.V.
3. Allgemeine Informationen zur Wahl
Der Ausländerbeirat ist das Sprachrohr der Migrantinnen und Migranten in unserer Stadt. Er ist überethnisch, arbeitet überparteilich und überkonfessionell. Aber er nimmt Partei gegen Rassismus und Diskriminierung!
Der Ausländerbeirat ermöglicht eine politische Teilhabe, er bringt Anregungen in die Kommunalpolitik ein. Er setzt sich nachdrücklich für die Verbesserung der Lebenslagen von Migrantinnen und Migranten ein. Die Rechte und Befugnisse des Ausländerbeirates sind in der Hessischen Kommunalverfassung verankert.
Die Größe des Ausländerbeirates richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. So sind nach §85 HGO (Hessische Gemeindeordnung) und §9 der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt 21 Mitglieder für den Ausländerbeirat zu wählen.
Der Ausländerbeirat wird für 5 Jahre gewählt.
Hier sind die Informationen zu den Ausländerbeiratswahlen in verschiedenen Sprachen zu lesen:
https://www.agah-hessen.de/wahl2021/infos-fuer-waehlerinnen/viele-sprachen/
albanisch
arabisch
englisch
französisch
griechisch
italienisch
serbisch
spanisch
2. Wahlen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Ausländerbeiratswahlen am 14. März 2021 sind alle Ausländer*innen einschließlich EU-Bürger*innen sowie alle Staatenlosen, die
- spätestens am 14. März 2003 geboren sind (akso 18 Jahre alt sind)
- am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in der jeweiligen Kommune bzw. Landkreis mit Hauptwohnsitz gemeldet und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Wer darf nicht wählen?
- Personen, die neben der ausländischen auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen (Doppelstaater*innen)
- deutsche Staatsbürger*innen ausländischer Herkunft, also Personen, die bei der Einbürgerung ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben. Sie können jedoch in den Ausländerbeirat gewählt werden.
- nur meldepflichtige Ausländer*innen sind wahlberechtigt. Angehörige ausländischer Streitkräfte oder das Personal von Botschaften und Konsulaten können sich nicht beteiligen. Ebenfalls sind Personen, die länger als sechs Wochen im Rahmen eines Besuchsaufenthaltes hier leben, vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil dieser hier keinen Hauptwohnsitz begründet. Asylbewerber*innen, die seit mehr als sechs Wochen in einer Gemeinde leben, können unter den o.g. Voraussetzungen wählen.
Wer kann kandidieren?
- grundsätzlich alle Ausländer*innen können kandidieren, die wahlberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Kommune haben.
- Doppelstaater*innen, auch wenn eine der Staatsangehörigkeiten deutsch ist
- eingebürgerte Deutsche ausländischer Herkunft, die in Deutschland eingebürgert wurden.
Wie kann man sich wählen lassen?
bzw. wie kandidiert man für den Ausländerbeirat
- man muss einen sogenannten Wahlvorschlag aufstellen, auf der ein(e) Bewerber*in oder mehrere Bewerber*innen bzw. Kandidat*innen aufgenommen werden
- dieser Wahlvorschlag, auch Liste genannt, enthält die Namen der Kandidat*innen und muss beim Wahlleiter der Stadt bis 4. Januar 2021 , 18.00 Uhr, eingereicht werden. Bei der Aufstellung der Liste sind bestimmte Formalien zu beachten. Lesen Sie dazu die nachfolgend angegebenen Informationen der Stadt Darmstadt und der agah – Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen Landesausländerbeirat
Wahlamt der Stadt Darmstadt:
Bürger- und Ordnungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Abteilung Wahlen, Grafenstraße 30, 64283 Darmstadt E-Mail: wahlen@darmstadt.de
https://www.darmstadt.de/rathaus/politik/wahlen-und-abstimmungen
KW_AW_2021_Aufforderung_Einreichung_Wahlvorschlaege - Mehr Informationen erhalten Sie unter:
https://www.agah-hessen.de/wahl2021/kandidieren/
Kandidatenflyer_final_oRA
Wo kann ich wählen?
In einem Wahllokal in der Nähe Ihres Wohnsitzes. Wenige Wochen vor der Wahl
– spätestens jedoch am 21. Februar – erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung per Post zugesandt. Sie enthält die Angaben zum Wahllokal, in dem Sie am 14. 3. 2021 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr Ihre Stimme abgeben können. Nehmen Sie die Benachrichtigung am Wahltag mit in das Wahllokal. Sie haben Ihre Benachrichtigung verloren? Kein Problem. Sie können trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Pass mitnehmen.
Was tun, wenn ich am 14. 3. verhindert bin?
Wenn Sie am Wahltag aus wichtigem Grund (z.B. Abwesenheit, berufliche Gründe, Krankheit) nicht in das Wahllokal kommen können, können Sie in vielen Orten schon vorher per Brief wählen. Dazu beantragen Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung die Briefwahl und bekommen die Unterlagen nach Hause geschickt. Oder Sie holen sie im Wahlamt ab. Nähere Informationen – auch in Ihrer Sprache – zum Wahlverfahren erhalten Sie im Internet unter www.auslaenderbeiratswahl.de.
Wenn Sie noch mehr Informationen wollen schauen Sie unter:
https://www.agah-hessen.de/wahl2021/
Wie wird gewählt – Wahlverfahren
Auch bei der Ausländerbeiratswahl gibt es verschiedene Möglichkeiten zu wählen:
1. Listenwahl
Sie können die Liste im Ganzen wählen, d. h. man macht bei der bevorzugten Liste oben in der Kopfleiste ein Kreuz. Alle Stimmen erhält die gewählte Liste.
2. Kumulieren (anhäufen)
Einzelnen Kandidat*innen, denen Sie besonders vertrauen können Sie bis zu 3 Stimmen geben
3. Panaschieren (mischen)
Sie können die Stimmen an Bewerber*innen aus verschiedenen Listen verteilen
4. Kombinieren
Sie können auch die verschiedenen Möglichkeiten kombinieren, d.h. sowohl eine Liste ankreuzen, als auch zusätzlich einzelnen Kandidat*innen auf einer oder mehreren Listen Stimmen geben. Auch Streichen ist erlaubt.
Hier der aktuelle Wahlzettel Musterstimmzettel_Auslaenderbeiratswahl
Hier noch ein Erklärvideo:
https://youtu.be/YclCJY0Z6Os